I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 30. Juli 2024 -
II. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer von der Beklagten ausgesprochenen ordentlichen Kündigung, hierbei auch über die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes, um die Erteilung eines Zwischenzeugnisses und um die Weiterbeschäftigung des Klägers.
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