Auf die Berufung der Beklagten wird das am 20.10.2023 verkündete Urteil des Landgerichts Wiesbaden (
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
I.
Der Kläger begehrt von der Beklagten Zahlung wegen Haftpflichtansprüchen aus übergegangenem Recht aus einer D&O-Versicherung (Versicherung-Nr. ...), welche die Insolvenzschuldnerin A GmbH als Versicherungsnehmerin bei der Beklagten als Versicherer unterhielt, In diese war der alleinige Geschäftsführer und Gesellschafter B als versicherte Person einbezogen. Dieser verfügte über einen Meistertitel im Heizungsbau bzw. der Sanitärtechnik.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|