Das BMF hat ein Schreiben vom 03.06.2025 (Az. IV C 5 - S 2363/00047/004/136) veröffentlicht, das jeder kennen sollte, der Lohnabrechnungen erstellt. In dem Schreiben geht es um die Bereitstellung der privaten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, die Arbeitnehmer zahlen und Arbeitgeber für die richtige Ermittlung der Lohnsteuer brauchen. Bis zum 31.12.2025 haben Arbeitnehmer diese Beiträge noch in Papierform nachzuweisen. Ab dem 01.01.2026 wird jedoch ein völlig neues elektronisches Meldesystem eingeführt. Was Sie über die Umstellung wissen müssen, erläutert dieser Beitrag.
Ab dem 01.01.2026 werden Arbeitgebern privat getragene Aufwendungen der eigenen Arbeitnehmer über den allgemein bekannten ELStAM-Abruf bereitgestellt. Das jeweilige Versicherungsunternehmen meldet alle relevanten Daten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
Beachte
Versicherungsunternehmen, die nur Zusatzkrankenversicherungen (z.B. die Zahnzusatzversicherung) anbieten, haben keine elektronischen Meldungen zu veranlassen.
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