I.
Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger), ein deutscher Staatsangehöriger, hatte seinen Familienwohnsitz in den Streitjahren 1994 und 1996 in Frankreich.
Der Kläger war seit 1985 als Beamter i.S. des Landesbeamtengesetzes Baden-Württemberg bei einer inländischen rechtlich selbständigen Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts (AöR), tätig. Die AöR wurde durch Beschluß der Landesregierung in eine AG umgewandelt.
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