Das Urteil des Sozialgerichts Halle vom 20 Oktober 2022 wird aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens für beide Rechtszüge.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert beträgt 4430 €.
Die Beteiligten streiten über die Höhe der Vergütung nach der Dauer eines intraoperativen neurophysiologischen Monitorings.
Die damals 51-jährige Versicherte der Beklagten befand sich bei der Klägerin als Plankrankenhaus vom 30. August bis zum 10. September 2015 in Behandlung. Anlass war die am 31. August 2015 durchgeführte Operation eines Kleinhirnbrückenwinkeltumors.
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