LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 18.09.2025
L 6 KR 107/22
Normen:
OPS 8-925; SGB V § 109; KHEntgG § 7; KHG § 17b;
Vorinstanzen:
SG Halle, vom 20.10.2022 - Vorinstanzaktenzeichen S 8 KR 5466/19

Deutsche Kodierrichtlinien; Operationen- und Prozeduren-Schlüssel; Monitoring; Dauer; Krankenversicherung (KR)

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18.09.2025 - Aktenzeichen L 6 KR 107/22

DRsp Nr. 2025/13837

Deutsche Kodierrichtlinien; Operationen- und Prozeduren-Schlüssel; Monitoring; Dauer; Krankenversicherung (KR)

Zu der Zeit eines intraoperativen neurophyiologischen Monitorings nach OPS 8-925 zählt jedenfalls nicht eine Lücke zwischen der letzten Montoringaufzeichnung und der Abnahme der Elektroden, in der der Umstand und die Notwendigkeit von Aufzeichnungen nicht festzustellen ist.

Tenor

Das Urteil des Sozialgerichts Halle vom 20 Oktober 2022 wird aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens für beide Rechtszüge.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert beträgt 4430 €.

Normenkette:

OPS 8-925; SGB V § 109; KHEntgG § 7; KHG § 17b;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Höhe der Vergütung nach der Dauer eines intraoperativen neurophysiologischen Monitorings.

Die damals 51-jährige Versicherte der Beklagten befand sich bei der Klägerin als Plankrankenhaus vom 30. August bis zum 10. September 2015 in Behandlung. Anlass war die am 31. August 2015 durchgeführte Operation eines Kleinhirnbrückenwinkeltumors.