Dienstwagen: Mit diesen fünf Tipps vermeiden Sie Fehler bei der Versteuerung

Kein Bereich bringt in der Praxis so viele Fragen und Probleme mit sich wie die private Pkw-Nutzung eines Arbeitnehmers. Regelmäßig passieren Fehler beim Ansatz des Bruttolistenpreises oder bei der Versteuerung der Fahrten zur Arbeit. Ursache sind diverse Besonderheiten, die zu beachten sind. Tipps zur Fehlervermeidung und zum Sparen beim Dienstwagen lesen Sie hier.

1. Bruttolistenpreis und Sonderausstattung

Maßgeblich für die richtige Ermittlung des geldwerten Vorteils bei der privaten Pkw-Nutzung ist immer der Bruttolistenpreis zuzüglich der verbauten Sonderausstattung zum Zeitpunkt der Erstzulassung. Ein Angebot eines Händlers oder der tatsächliche Kaufpreis können nicht herangezogen werden. Eine auffällige Lackierung bzw. Beschriftung des Pkw reduziert den geldwerten Vorteil nicht.

Tipp
Wird nachträglich Sonderausstattung (z.B. eine Anhängerkupplung) in den Pkw verbaut, erhöht diese nicht den geldwerten Vorteil. Ein nachträglicher Einbau spart somit Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträge.

Gerade in Zeiten des technischen Vorschritts sollte dies bekannt sein. Es werden bereits Elektro-Pkws hergestellt, bei denen die Sonderausstattung noch nicht vollständig vorhanden, aber nachträglich zubuchbar ist.

2. Bruttolistenpreis bei Importfahrzeugen