Die Digitalisierung und die digitale Transformation machen auch vor den Finanzbehörden nicht halt. Mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz hat der Gesetzgeber die Weichen für eine zeitgemäße Kommunikation mit dem Steuerpflichtigen und seinem vertretungsberechtigten Steuerberater gestellt. Dieser Beitrag beleuchtet, was es mit dem digitalen Verwaltungsakt (DIVA) auf sich hat.
Der Name lässt es bereits erahnen: Mit dem digitalen Verwaltungsakt, kurz: DIVA, gibt es ein Verfahren, mit dem die Finanzverwaltung Verwaltungsakte elektronisch bekanntgeben kann. Zentral sind dabei Erst- und Folgebescheide zur Einkommensteuer sowie Bescheide zur beschränkten Steuerpflicht. Neben den Einkommensteuerbescheiden können auch Bescheide zur Aussetzung der Vollziehung sowie Stundungs- oder Erlassbescheide abgerufen werden (ausgenommen das Land NRW).
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sonstige Schreiben und Dokumente elektronisch zum Abruf bereitzustellen.
DIVA wurde in zwei Stufen ausgerollt. Seit Anfang 2023 läuft das Verfahren DIVA II und hatte damit Einfluss auf die Antragstellung für den digitalen Bescheid und auf den Abruf bereitgestellter Dokumente. Die Antragstellung hat über die Vollmachtsdatenbank zu erfolgen.
|
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|