1. Dem Kläger wird hinsichtlich der versäumten Frist zur Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 11.01.2024, Az.
2. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 11.01.2024, Az.
3. Die Kosten der Berufung hat der Kläger zu tragen.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten noch über die Höhe der dem Kläger zu zahlenden Entschädigung nach dem AGG.
Der Kläger ist 1994 geboren, wohnhaft in L, ledig und ohne Kinder. Er ist ausgebildeter Industriekaufmann und absolviert ein Fernstudium.
Der Kläger bewarb sich am 07.12.2022 über e auf eine von der Beklagten ausgeschriebene Stelle.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|