Die Berufung des früheren Soldaten gegen das Urteil der 10. Kammer des Truppendienstgerichts Süd vom 20. Juni 2024 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem früheren Soldaten auferlegt, der auch die ihm darin erwachsenen notwendigen Auslagen zu tragen hat.
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Das Berufungsverfahren betrifft den Vorwurf der vierfachen Dienstentziehung durch Täuschung.
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