BVerwG - Urteil vom 03.04.2025
2 WD 19.24
Normen:
SG § 13 Abs. 1; SG § 23 Abs. 1; WStG § 18 Abs. 1;
Fundstellen:
NVwZ-RR 2025, 752
ZBR 2025, 395

Disziplinarrechtliche Geltendmachung einer posttraumatischen Belastungsstörung; Vorwurf der vierfachen Dienstentziehung durch Täuschung; Notwendigkeit der Vorlage eines fachärztlichen Attestes

BVerwG, Urteil vom 03.04.2025 - Aktenzeichen 2 WD 19.24

DRsp Nr. 2025/7238

Disziplinarrechtliche Geltendmachung einer posttraumatischen Belastungsstörung; Vorwurf der vierfachen Dienstentziehung durch Täuschung; Notwendigkeit der Vorlage eines fachärztlichen Attestes

Die disziplinarrechtliche Geltendmachung einer posttraumatischen Belastungsstörung bedarf der Vorlage eines fachärztlichen Attestes, aus dem sich nachvollziehbar ergibt, auf welcher Grundlage der Arzt zu seiner Diagnose gelangt ist und wie sich die Krankheit im konkreten Fall darstellt.

Tenor

Die Berufung des früheren Soldaten gegen das Urteil der 10. Kammer des Truppendienstgerichts Süd vom 20. Juni 2024 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem früheren Soldaten auferlegt, der auch die ihm darin erwachsenen notwendigen Auslagen zu tragen hat.

Normenkette:

SG § 13 Abs. 1; SG § 23 Abs. 1; WStG § 18 Abs. 1;

Gründe

I

Das Berufungsverfahren betrifft den Vorwurf der vierfachen Dienstentziehung durch Täuschung.