Regelmäßig kommt es vor, dass Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen eine zweite Wohnung in der Nähe ihres Arbeitsplatzes anmieten. Eigentlich kann der Arbeitnehmer diese Kosten als Werbungskosten im Rahmen seiner Steuererklärung absetzen. Richtig gemacht, kann aber auch der Arbeitgeber einen Großteil der angefallenen Kosten steuer- und sozialversicherungsfrei übernehmen. Das erhöht die Mitarbeiterzufriedenheit bzw. macht es mitunter überhaupt erst möglich, den neuen Arbeitnehmer zu gewinnen. Welche Kriterien für die steuerfreie Kostenübernahme erfüllt sein müssen und welche Änderungen ab 2026 gelten, lesen Sie hier.
Liegt die doppelte Haushaltsführung im Inland, kann der Arbeitgeber grundsätzlich 1.000 € an Kosten pro Monat steuerfrei übernehmen. Typische Kosten, die unter diese Grenze fallen, sind die Miete, aber auch die anfallenden Nebenkosten (wie Strom-, Wasser- und Heizkosten). Hier ist jedoch eine Besonderheit zu beachten: Liegen in einem Monat Kosten unterhalb der 1.000-€-Grenze und wird diese Grenze in anderen Monaten (z.B. aufgrund einer Nebenkostennachzahlung) überschritten, kann es zu einer „fiktiven Kostenverlagerung“ kommen. Bei einer ganzjährigen doppelten Haushaltsführung kann der Arbeitgeber dadurch 12.000 € pro Jahr steuerfrei erstatten.
|
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|