Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 25.03.2019 -
Die Kündigungsschutzklage des Klägers wird abgewiesen.
3.Die Beklagte wird verurteilt, 7.673,82 € brutto an den Kläger zu zahlen (Urlaubsabgeltung); der insoweit weitergehende Antrag des Klägers wird zurückgewiesen.
4.Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein qualifiziertes und wohlwollendes Arbeitszeugnis zu erteilen.
5.Die Kosten beider Rechtszüge werden gegeneinander aufgehoben.
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