I. Der Antrag der Arbeitgeberin auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Begründung der Beschwerde gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein - Auswärtige Kammern Landau in der Pfalz - vom 19. Februar 2024 -
II. Die Beschwerde des Betriebsrats und die Beschwerde sowie Anschlussbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein - Auswärtige Kammern Landau in der Pfalz - vom 19. Februar 2024 -
III. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten über die Aufhebung einer personellen Maßnahme.
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