1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Ravensburg vom 5.11.2024 wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
_________________
Streitwert des Berufungsverfahrens: 3.190,70 €
I.
Der Kläger nimmt die Beklagten im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall auf Schadensersatz in Anspruch, den Beklagten zu 1 als Fahrer und die Beklagte zu 2 als Halterin des gegnerischen Fahrzeugs. Die volle Haftung der Beklagten dem Grunde nach ist nicht im Streit.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|