Die Klägerin begehrt die Gewährung von Eigenheimzulage.
Sie erwarb mit notariellem Kaufvertrag vom 28. Dezember 2000 einen 2.946/10.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück ..., verbunden mit dem Sondereigentum an Wohnung im Aufteilungsplan bezeichnet mit Nr. 2 und dem Sondernutzungsrecht an einer blau gekennzeichneten Grundstücksfläche für 170.000 DM von A. Die Wohnung wurde der Klägerin am 1. Februar 2001 übergeben. Die Kosten der Vertragsdurchführung trug die Klägerin.
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