1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens fallen den Klägern zur Last.
3. Die Revision wird zugelassen.
Die Kläger begehren die einkommensteuerrechtliche Berücksichtigung von Aufwendungen zum Erhalt von Versorgungsansprüchen im Einkommensteuerbescheid 2009.
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