Die Berufung der Beklagten gegen das am 12.04.2024 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln -
Der Antrag der Beklagten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.
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