BFH - Beschluss vom 11.12.2024
XI R 1/22
Normen:
UStG § 16 Abs. 2; InsO § 35 Abs. 1; InsO § 38 Abs. 1; InsO § 55 Abs. 1; InsO § 55 Abs. 2; InsO § 55 Abs. 4; InsO § 80 Abs. 1; InsO § 96 Abs. 1 Nr. 3; GG Art. 3 Abs. 1; EGRL 112/2006 Art. 90 Abs. 1;
Fundstellen:
BB 2025, 789
DStR 2025, 781
ZIP 2025, 842
DStRE 2025, 505
Vorinstanzen:
FG Rheinland-Pfalz, vom 06.12.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 2185/20

Eingang eines sich für den Zeitraum des vorläufigen Insolvenzverfahrens ergebenden Umsatzsteuer-Vergütungsanspruchs in die Steuerberechnung des vorinsolvenzlichen Bereichs; Saldierung eines Vorsteuerüberhangs aus dem Insolvenzeröffnungsverfahren mit Umsatzsteuer aus vorinsolvenzlicher Zeit

BFH, Beschluss vom 11.12.2024 - Aktenzeichen XI R 1/22

DRsp Nr. 2025/3455

Eingang eines sich für den Zeitraum des vorläufigen Insolvenzverfahrens ergebenden Umsatzsteuer-Vergütungsanspruchs in die Steuerberechnung des vorinsolvenzlichen Bereichs; Saldierung eines Vorsteuerüberhangs aus dem Insolvenzeröffnungsverfahren mit Umsatzsteuer aus vorinsolvenzlicher Zeit

1. Ein sich für den Zeitraum des vorläufigen Insolvenzverfahrens ergebender Umsatzsteuer-Vergütungsanspruch ist nach allgemeinen Grundsätzen nicht in die Steuerberechnung der Insolvenzmasse einzubeziehen, sondern geht in die Steuerberechnung des vorinsolvenzlichen Bereichs ein und wird dort saldiert, ohne dass der Saldierung § 96 Abs. 1 Nr. 3 der Insolvenzordnung (InsO) entgegen stünde (Anschluss an den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 01.08.2017 - VII R 16/15, nicht veröffentlicht). 2. § 55 Abs. 4 InsO ordnet keine hiervon abweichende Einbeziehung des sich für den Zeitraum des vorläufigen Insolvenzverfahrens ergebenden Umsatzsteuer-Vergütungsanspruchs in die Steuerberechnung der Insolvenzmasse an. 3. Eine analoge Anwendung des § 55 Abs. 4 InsO auf den sich für den Zeitraum des vorläufigen Insolvenzverfahrens ergebenden Umsatzsteuer-Vergütungsanspruch scheidet mangels Regelungslücke aus.