I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) lebt seit dem ... 2001 in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit dem Beigeladenen im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes (
Der Kläger erzielte im Streitjahr 2001 als ... Einkünfte aus selbständiger und nichtselbständiger Arbeit. In seiner Einkommensteuererklärung für 2001 beantragte er den Abzug von Unterhaltsleistungen an den Beigeladenen in Höhe von 27 000 DM als Sonderausgaben.
Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) berücksichtigte die geltend gemachten Unterhaltsleistungen in dem Einkommensteuerbescheid für 2001 nicht.
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