Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten, ob der Sockelbetrag des Elterngeldes in Höhe von 300 Euro monatlich bei der Ermittlung der Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person gem. § 33a Abs. 1 Satz 5 Einkommensteuergesetz (EStG) als Bezug anzusetzen ist.
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