Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 23.11.2022 - 7 K 195/21 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens wegen Einkommensteuer 2017 trägt die Klägerin, die Kosten des Revisionsverfahrens wegen Einkommensteuer 2018 tragen die Klägerin und der Kläger gemeinsam.
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