Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger.
Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten darüber, ob eine zwischen den minderjährigen Kindern (B, C, D) an einem GbR-Anteil ihrer Mutter (A) vereinbarte Unterbeteiligung steuerlich anzuerkennen ist.
Mit Vertrag vom November 1992 wurde die X GbR gegründet, die eine Windkraftanlage betreibt. Im Rahmen eines Gesellschafterwechsels ist die Klägerin A seit Januar 1995 zu einem Drittel an dieser Gesellschaft beteiligt.
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