Die Beteiligten streiten für die Streitjahre 2011 bis 2014 über die Berücksichtigung einer verkürzten Nutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 Satz 2 Einkommensteuergesetz (EStG) bei der Ermittlung der Höhe der Absetzung für Abnutzung (AfA) für verschiedene Immobilien.
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