Streitig ist im vorläufigen Rechtsschutzverfahren, ob bei summarischer Beurteilung Einkunftserzielungsabsicht vorliegt und deshalb von einkommensteuerrechtsrelevanten Verlusten aus Gewerbebetrieb auszugehen ist.
I.
Wegen des in der Hauptsache anhängigen Klageverfahrens wird auf die unter dem Aktenzeichen 15 K xxx/01 angelegten bzw. vorgelegten Akten Bezug genommen. Nach Sachlage bestehen keine Anhaltspunkte dafür, daß diesbezüglich von Unzulässigkeit auszugehen wäre.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|