I.
Streitig ist, ob Vergütungen, die ein inländischer Sportverein an ausländische Vereine für das "Leihen" eines Sportlers gezahlt hat, als inländische Einkünfte der Vergütungsgläubiger nach § 49 des Einkommensteuergesetzes (EStG 1990) dem Steuerabzug gemäß § 50a Abs. 4 EStG 1990 unterliegen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|