Auf die Streitwertbeschwerde der Prozessbevollmächtigten der Klägerin wird der Streitwert für die erste Instanz in Abänderung des Streitwertbeschlusses der 5. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Trier vom 13.05.2024 auf 10.000 € festgesetzt.
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