FG Niedersachsen - Urteil vom 16.09.2025
10 K 121/22
Normen:
KStG § 3 Abs. 2 S. 1;

Einordnung einer Feldmarkinteressentenschaft als ähnliche Realgemeinde

FG Niedersachsen, Urteil vom 16.09.2025 - Aktenzeichen 10 K 121/22

DRsp Nr. 2026/131

Einordnung einer Feldmarkinteressentenschaft als ähnliche Realgemeinde

Die Ähnlichkeit einer Realgemeinde zu den in § 3 Abs. 2 Satz 1 KStG ausdrücklich genannten Genossenschaften setzt voraus, dass ihr Zweck in der gemeinschaftlichen Bewirtschaftung von Waldflächen liegt.

Normenkette:

KStG § 3 Abs. 2 S. 1;

Tatbestand

Streitig ist, ob die Klägerin eine den in § 3 Abs. 2 Satz 1 Körperschaftsteuergesetz (KStG) genannten Körperschaften ähnliche Realgemeinde ist und als solche gesondert und einheitlich festzustellende Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft gem. § 13 Abs. 1 Nr. 4 Einkommensteuergesetz (EStG) erzielt.

Die Klägerin ist eine Feldmarkinteressentenschaft, deren Ursprünge auf das 19. Jahrhundert zurückgehen.