Einräumen eines freiberuflich tätigen Zahnarztes seinen minderjährigen Kindern zivilrechtlich wirksam im Wege der Schenkung jeweils einer typischen stillen Beteiligung an seiner Zahnarztpraxis aus Steuersparmotiven und zur Versorgung der Kinder; Gewinnbeteiligungen als Privataufwendungen statt Betriebsausgaben
FG München, Gerichtsbescheid vom 17.05.2019 - Aktenzeichen 6 K 756/18
DRsp Nr. 2020/3166
Einräumen eines freiberuflich tätigen Zahnarztes seinen minderjährigen Kindern zivilrechtlich wirksam im Wege der Schenkung jeweils einer typischen stillen Beteiligung an seiner Zahnarztpraxis aus Steuersparmotiven und zur Versorgung der Kinder; Gewinnbeteiligungen als Privataufwendungen statt Betriebsausgaben
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