OLG München - Beschluss vom 03.06.2025
7 W 658/25 e
Normen:
ZPO § 924; ZPO § 925; ZPO § 936; GmbHG § 16 Abs. 1;
Fundstellen:
GmbHR 2025, 965
ZIP 2025, 2951
ZIP 2026, 92
Vorinstanzen:
LG München I, vom 22.04.2025 - Vorinstanzaktenzeichen O 4143/25

Einreichung einer korrigierten Gesellschafterliste; Hoher Stellenwert der positiven und negativen Legitimationswirkung der Gesellschafterliste

OLG München, Beschluss vom 03.06.2025 - Aktenzeichen 7 W 658/25 e

DRsp Nr. 2025/11130

Einreichung einer korrigierten Gesellschafterliste; Hoher Stellenwert der positiven und negativen Legitimationswirkung der Gesellschafterliste

1. Ein Auseinanderfallen der Anordnung zur Behandlung als Gesellschafter und der beim Handelsregister eingereichten Gesellschafterliste gilt es zu vermeiden. 2. Ein Verfügungsgrund für die Einreichung einer korrigierten Gesellschafterliste erfordert nicht notwendigerweise, dass das Vorgehen der Gesellschaft erkennbar darauf ausgerichtet ist, einen effektiven präventiven Rechtsschutz des Gesellschafters zu vereiteln.

Tenor

1. Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Landgerichts München I vom 22.04.2025, Az. 10 HK O 4143/25, in Ziffer 1. seines Tenors wie folgt abgeändert.

"Der Antragsgegnerin zu 1) wird aufgegeben, eine geänderte Gesellschafterliste zum Handelsregister des Amtsgerichts München (HRB ...) einzureichen, welche die Antragstellerin als Gesellschafterin der Antragsgegnerin zu 1) zu 50 % mit 12.500 Geschäftsanteilen (lfd. Nrn. der Gesellschafterliste: 12.501 bis 25.000) im Nennbetrag von je EUR 1 ausweist."

2. Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde der Antragstellerin zurückgewiesen.

3. Von den Gerichtskosten tragen die Antragstellerin zwei Drittel, die Antragsgegnerin zu 1) ein Drittel.