1. Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Landgerichts München I vom 22.04.2025, Az. 10 HK
"Der Antragsgegnerin zu 1) wird aufgegeben, eine geänderte Gesellschafterliste zum Handelsregister des Amtsgerichts München (
2. Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde der Antragstellerin zurückgewiesen.
3. Von den Gerichtskosten tragen die Antragstellerin zwei Drittel, die Antragsgegnerin zu 1) ein Drittel.
|
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|