LAG Hamburg - Beschluss vom 06.05.2025
7 Ta 7/25
Normen:
ArbGG § 100;
Vorinstanzen:
ArbG Hamburg, vom 10.03.2025 - Vorinstanzaktenzeichen 25 BV 1/25

Einsetzung und Besetzung einer Einigungsstelle

LAG Hamburg, Beschluss vom 06.05.2025 - Aktenzeichen 7 Ta 7/25

DRsp Nr. 2025/5259

Einsetzung und Besetzung einer Einigungsstelle

1. Selbst wenn bei einem Regelungsstreit über die Einsetzung einer Einigungsstelle jeweils Streit über die Zuständigkeit der Einigungsstelle, Person des unparteiischen Vorsitzenden und/oder Anzahl der Beisitzer bestanden hat, handelt es sich um einen einheitlichen Streitgegenstand, der einheitlich zu bewerten ist. 2. Für den Regelungsstreit über die Einsetzung einer Einigungsstelle nebst der Person des unparteiischen Vorsitzenden und der Anzahl der Beisitzer ist der Hilfswert von 5.000,00 € als regelmäßig angemessen anzusetzen.

Tenor

Die Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 10. März 2025 - 25 BV 1/25 - wird zurückgewiesen.

Normenkette:

ArbGG § 100;

Gründe

I.