LSG Hamburg - Urteil vom 15.05.2025
L 1 KR 101/22 ZVW
Normen:
SGB V § 48 Abs. 1 S. 1;

Einstellung der Krankengeldzahlung wegen Unaufklärbarkeit des Sachverhalts

LSG Hamburg, Urteil vom 15.05.2025 - Aktenzeichen L 1 KR 101/22 ZVW

DRsp Nr. 2025/13825

Einstellung der Krankengeldzahlung wegen Unaufklärbarkeit des Sachverhalts

Im Rahmen der Überprüfung des weiteren Krankengeldanspruchs führt die verweigerte Entbindung der behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht durch die Klägerin nach dem Grundsatz der objektiven Beweislast zu einer Beweislastumkehr zulasten der Klägerin.

Tenor

1. Die Berufung wird zurückgewiesen.

2. Außergerichtliche Kosten sind in allen Rechtszügen nicht zu erstatten.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB V § 48 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten, ob die Klägerin mit Ablauf des 8. November 2015 zu Recht nach § 48 Abs. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) aus dem Krankengeldbezug ausgesteuert wurde.