LSG Hamburg - Urteil vom 15.02.2024
L 1 BA 8/22
Normen:
SGB IV § 7 Abs. 1 S. 1;

Einstufung der Tätigkeit als Berater als abhängiges Beschäftigungsverhältnis

LSG Hamburg, Urteil vom 15.02.2024 - Aktenzeichen L 1 BA 8/22

DRsp Nr. 2025/14334

Einstufung der Tätigkeit als Berater als abhängiges Beschäftigungsverhältnis

Wird eine vermeintlich selbstständige Tätigkeit (hier als Berater) im Rahmen weiterer Vertragsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und Dritten erbracht, sind im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens auch diese Vertragsbeziehungen zu berücksichtigen. Danach sind unter Berücksichtigung der für die Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit generell geltenden Prüfungsmaßstäbe nicht nur die vertraglichen Vereinbarungen zwischen Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen und dem Dienstleister, sondern sämtliche Rechtsbeziehungen zu betrachten, die den im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens konkret zu beurteilenden "projektbezogenen Einsatz" prägen.

Tenor

1. Die Berufung wird zurückgewiesen.

2. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB IV § 7 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist der sozialversicherungsrechtliche Status des zu 1 beigeladenen M. in seiner Tätigkeit als Berater vom 05.01.2015 bis 30.06.2015 streitig.

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