1. Die Berufung wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist der sozialversicherungsrechtliche Status des zu 1 beigeladenen M. in seiner Tätigkeit als Berater vom 05.01.2015 bis 30.06.2015 streitig.
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