1. Die Berufung der Beklagten wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass im Tenor zu 1 hinter der Angabe "ab dem 26.04.2014" noch folgende Angabe ergänzt wird: "bis zum 30.11.2016".
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die ihre Kosten jeweils selbst tragen, auch im Berufungsverfahren.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
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