1. Auf die Berufung der Verfügungsbeklagten wird das Urteil des Landgerichts Ulm vom 01.08.2024, Az.
2. Die Verfügungsklägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Streitwert des Berufungsverfahrens: 100.000 €
I
Die Verfügungsklägerin (im Folgenden: Klägerin) wendet sich als Gesellschafterin der Verfügungsbeklagten (im Folgenden: Beklagten) im Wege der einstweiligen Verfügung gegen die Vollziehung eines Gesellschafterbeschlusses der Beklagten.
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