Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Münster vom 15.07.2024 wird zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers auch im Beschwerdeverfahren.
I.
Die Beteiligten streiten im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes über die Gewährung von außerklinischer Intensivpflege in einem Umfang von 45 Stunden pro Woche.
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