1. Die Berufung der vormaligen Verfügungsklägerin wird als unzulässig verworfen.
2. Auf die Berufung der Verfügungsbeklagten wird das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 14.03.2024 (
3. Von den Kosten des Verfahrens beider Instanzen haben die vormalige Verfügungsklägerin 3/4 und der Verfügungskläger 1/4 zu tragen.
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