1. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Ulm - Registergericht - vom 30.10.2024 (Aktenzeichen
2. Das Amtsgericht Ulm - Handelsregister - wird angewiesen, im Registerblatt der Antragstellerin
Es besteht der Gewinnabführungsvertrag vom 17.6.2024 mit der Aktiengesellschaft schweizerischen Rechts Fa. M. AG mit Sitz in CH-XXXX A.-Heim.
3. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Gegenstand der Beschwerde ist das Ersuchen der Antragstellerin, einen Gewinnabführungsvertrag im Handelsregister einzutragen, was das Amtsgericht wegen vermeintlicher Eintragungshindernisse abgelehnt hat. Mit ihrer Beschwerde verfolgt die Antragstellerin ihr Eintragungsbegehren weiter.
Im Einzelnen:
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