I. Auf die Berufung der Beklagten wird das am 30. Juni 2023 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken -
II. Die Kosten des Rechtsstreits fallen dem Kläger zur Last.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
V. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis zu 9.000,- Euro festgesetzt.
I.
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