OLG Saarbrücken - Urteil vom 26.04.2024
5 U 83/23
Normen:
BGB § 133; BGB § 157;
Fundstellen:
NJW-RR 2024, 1035
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 30.06.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 14 O 35/22

Eintrittspflicht der Krankenversicherung aus einer Zahn-Zusatzversicherung wegen einer vom Versicherten beabsichtigten zahnmedizinischen Behandlung

OLG Saarbrücken, Urteil vom 26.04.2024 - Aktenzeichen 5 U 83/23

DRsp Nr. 2024/11554

Eintrittspflicht der Krankenversicherung aus einer Zahn-Zusatzversicherung wegen einer vom Versicherten beabsichtigten zahnmedizinischen Behandlung

Tenor

I. Auf die Berufung der Beklagten wird das am 30. Juni 2023 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken - 14 O 35/22 - abgeändert und die Klage abgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits fallen dem Kläger zur Last.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

V. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis zu 9.000,- Euro festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 133; BGB § 157;

Gründe

I.