Die Revision gegen das Urteil des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Bamberg vom 17. Mai 2023 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
Der Beklagte ist Verwalter in dem Insolvenzverfahren über den Nachlass des am 28. Juli 2016 verstorbenen K. (fortan: Erblasser). Der Kläger macht geltend, der Beklagte sei nicht befugt, Anfechtungsansprüche aus dem Nachlassinsolvenzverfahren gegen den Kläger oder seine Gläubiger geltend zu machen.
Der Erblasser war verheiratet; aus der Ehe gingen ein Sohn und eine Tochter hervor. Alleinerbin des Erblassers ist aufgrund eigenhändigen gemeinschaftlichen Testaments ihrer Eltern die Tochter (nachfolgend: Alleinerbin). In einem gerichtlichen Vergleich vom 18. März 2019 verpflichtete sich die Alleinerbin, an ihren Bruder einen Betrag von 90.000 € zur Abgeltung von etwaigen erbrechtlichen Ansprüchen am dereinstigen Nachlass der Mutter zu bezahlen.
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