1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 30.03.2023 -
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung und über das Vorliegen eines vom Kläger behaupteten Teilbetriebsübergangs.
Der Kläger war seit dem 28.06.1996 als Lagermitarbeiter bei der H He A GmbH in K beschäftigt. Zuletzt war er freigestelltes Betriebsratsmitglied. Seine monatliche Bruttovergütung betrug zuletzt 2.747,01 Euro.
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