LG Kiel, vom 09.12.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 233/21
Elektrische Begutachtung einer Gewerbeimmobilie zum Zwecke der Abgabe eines Kaufangebots als Werkvertrag; Ermitteln der Sollbeschaffenheit eines werkvertraglichen Gutachtens durch Auslegung des Auftrags
SchlHOLG, Beschluss vom 22.08.2023 - Aktenzeichen 7 U 209/22
DRsp Nr. 2025/8669
Elektrische Begutachtung einer Gewerbeimmobilie zum Zwecke der Abgabe eines Kaufangebots als Werkvertrag; Ermitteln der Sollbeschaffenheit eines werkvertraglichen Gutachtens durch Auslegung des Auftrags
1. Die elektrische Begutachtung einer Gewerbeimmobilie zum Zwecke der Abgabe eines Kaufangebots ist als Werkvertrag einzustufen.2. Die Sollbeschaffenheit eines werkvertraglichen Gutachtens ist durch Auslegung des entsprechenden Auftrags zu ermitteln. Bei dieser Auslegung ist die berechtigte Erwartung des Bestellers an die Werkleistung von Bedeutung.3. Wenn das Gutachten auf Basis eines vorherigen gemeinsamen Besichtigungstermins erteilt werden sollte, kann der Besteller nicht erwarten, dass der Sachverständige auch eine elektrische Anlage in einem verschlossenen Raum begutachtet, für den die Zugangsberechtigung bei den Stadtwerken lag und der deshalb unstreitig bei der Besichtigung überhaupt nicht in Augenschein genommen werden konnte.4. Die Beachtung der für die Verhandlung vorgeschriebenen Förmlichkeiten kann nur durch das Protokoll bewiesen werden. Die Stellung der Anträge gehört zu den ins Protokoll aufzunehmenden wesentlichen Förmlichkeiten.Orientierungssätze:Die elektrische Begutachtung einer Gewerbeimmobilie zum Zwecke der Abgabe eines Kaufangebots ist als Werkvertrag einzustufen.
Tenor
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