LAG Niedersachsen - Urteil vom 09.05.2025
14 SLa 719/24
Normen:
AGG § 15 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Oldenburg, vom 28.08.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 172/23

Entfernung der Abmahnungen aus der Personalakte wegen eines erheblichen Pflichtverstoßes als Anspruch eines schwerbehinderten Arbeitnehmers

LAG Niedersachsen, Urteil vom 09.05.2025 - Aktenzeichen 14 SLa 719/24

DRsp Nr. 2025/8744

Entfernung der Abmahnungen aus der Personalakte wegen eines erheblichen Pflichtverstoßes als Anspruch eines schwerbehinderten Arbeitnehmers

Anspruch eines langjährig arbeitsunfähigen schwerbehinderten Dokumentationsassistenten in einer Klinik auf ausschließliche Beschäftigung im Home-Office nach Abschluss eines anderslautenden gerichtlichen Vergleichs. Abmahnung Schadensersatz nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oldenburg vom 28.08.2024 - 2 Ca 172/23 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Gegenstandswert wird für das Berufungsverfahren auf 100.120,03 Euro festgesetzt.

Normenkette:

AGG § 15 Abs. 2;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Rechtmäßigkeit arbeitgeberseitiger Weisungen und Abmahnungen, Entschädigung, Unterlassung, Schadensersatz- und Entgelt- sowie Urlaubsansprüche.

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