Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oldenburg vom 28.08.2024 -
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Gegenstandswert wird für das Berufungsverfahren auf 100.120,03 Euro festgesetzt.
Die Parteien streiten über die Rechtmäßigkeit arbeitgeberseitiger Weisungen und Abmahnungen, Entschädigung, Unterlassung, Schadensersatz- und Entgelt- sowie Urlaubsansprüche.
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