LAG Niedersachsen, vom 16.01.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Sa 575/23
Arbeitgeberseitige Erteilung einer Abrechnung in Textform gegenüber dem Arbeitnehmer gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 GewO bei Zahlung des Arbeitsentgelts; Abrufbare Einstellung der Entgeltabrechnung für den Arbeitnehmer in ein passwortgeschützten digitalen Mitarbeiterpostfach; Erfüllung der Anforderungen an eine sog. fortgeschrittene Website
BAG, Urteil vom 28.01.2025 - Aktenzeichen 9 AZR 48/24
DRsp Nr. 2025/1138
Arbeitgeberseitige Erteilung einer Abrechnung in Textform gegenüber dem Arbeitnehmer gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 GewO bei Zahlung des Arbeitsentgelts; Abrufbare Einstellung der Entgeltabrechnung für den Arbeitnehmer in ein passwortgeschützten digitalen Mitarbeiterpostfach; Erfüllung der Anforderungen an eine sog. fortgeschrittene Website
Der gesetzliche Anspruch auf Erteilung einer Entgeltabrechnung begründet eine Holschuld, die der Arbeitgeber grundsätzlich dadurch erfüllen kann, dass er die Abrechnung in Textform in ein passwortgeschütztes digitales Mitarbeiterpostfach einstellt.Orientierungssätze:1. Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 GewO bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform zu erteilen. Bei dieser Verpflichtung handelt es sich um eine Holschuld, die der Arbeitgeber auch dadurch erfüllen kann, dass er die Entgeltabrechnung für den Arbeitnehmer abrufbar in ein passwortgeschütztes digitales Mitarbeiterpostfach einstellt. Die Erfüllung des Anspruchs hängt weder davon ab, dass die Abrechnung dem Arbeitnehmer entsprechend § 130 Abs. 1BGB in Textform zugeht, noch davon, dass er der Nutzung des digitalen Mitarbeiterpostfachs zustimmt (Rn. 12 ff.).
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