ArbG Freiburg, vom 14.03.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 202/22
LAG Baden-Württemberg, vom 27.11.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Sa 27/23
Entgeltkürzungen durch eine ablösende Betriebsvereinbarung; Mitbestimmung des Betriebsrats bei Einführung von abstrakt-generellen Entlohnungsgrundsätzen und deren Änderung; Kenntniserlangung des Betriebsrats von der Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds erst im Lauf des Tags der Betriebsratssitzung
BAG, Urteil vom 20.05.2025 - Aktenzeichen 1 AZR 35/24
DRsp Nr. 2025/10252
Entgeltkürzungen durch eine ablösende Betriebsvereinbarung; Mitbestimmung des Betriebsrats bei Einführung von abstrakt-generellen Entlohnungsgrundsätzen und deren Änderung; Kenntniserlangung des Betriebsrats von der Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds erst im Lauf des Tags der Betriebsratssitzung
Der Betriebsratsvorsitzende darf regelmäßig annehmen, dass die rechtzeitige Nachladung eines Ersatzmitglieds jedenfalls dann nicht mehr möglich ist, wenn ihm die Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds erst im Lauf des Tags der Betriebsratssitzung zur Kenntnis gelangt.Orientierungssätze:1. Die Sperrwirkung von § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG kommt nicht zum Tragen, soweit eine Betriebsvereinbarung Angelegenheiten betrifft, die nach § 87 Abs. 1BetrVG der erzwingbaren Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegen(Rn. 18).2. Nach § 87 Abs. 1 Nr. 10BetrVG unterliegt die Einführung von abstrakt-generellen Entlohnungsgrundsätzen und deren Änderung der Mitbestimmung des Betriebsrats. Die konkrete Höhe des Arbeitsentgelts wird vom Mitbestimmungsrecht nicht erfasst(Rn. 20).
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