Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Wiesbaden vom 30. März 2023 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig sind die von der Klägerin auf ihre brasilianische Rente zu entrichtenden Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung.
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