1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgericht Freiburg - Kammern Offenburg - vom 2. Februar 2024 -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.500,00 Euro nebst Zinsen i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 27. Mai 2023 zu bezahlen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
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