I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Elmshorn vom 03.05.2023 - 3 Ca 1461d/22 - teilweise abgeändert:
1.Das beklagte Land wird verurteilt, an den Kläger 6.177,15 EUR zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.12.2022.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
III. Die Kosten des Rechtsstreits haben die Parteien jeweils zur Hälfte zu tragen.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über einen Entschädigungsanspruch des Klägers wegen einer behaupteten Diskriminierung durch das beklagte Land im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens.
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