1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 15. Februar 2024, Az.
2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, an den Kläger eine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG wegen einer Benachteiligung aufgrund des Alters zu zahlen.
Der am 1. November 1973 geborene Kläger ist Rechtsanwalt. Mit Ausbildungsschwerpunkt im Wirtschaftsrecht legte er das erste juristische Staatsexamen 1998 mit der Note "vollbefriedigend", das zweite im Jahr 2000 mit der Note "befriedigend" ab. Die unweit vom Wohnsitz des Klägers ansässige Beklagte annoncierte über ihre Homepage seit Dezember 2022 eine Stelle für einen
Syndikusrechtsanwalt (m/w/d) Wirtschaftsrecht.
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