Die Berufung der Klagpartei gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 25. Februar 2020 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klagpartei zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob der Beklagte verpflichtet ist, der Klagpartei eine Entschädigung wegen eines Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot des AGG zu zahlen.
Die Klagpartei ist zweigeschlechtlich geboren und gehört dem Kreis der schwerbehinderten Menschen an. Die Klagpartei verfügt über ein abgeschlossenes Hochschulstudium.
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