FG Köln - Urteil vom 02.05.2024
15 K 761/22
Normen:
AO § 37; AO § 218 Abs. 1; AO § 218 Abs. 2;

Entscheid der Finanzbehörde über Streitigkeiten betreffend die Verwirklichung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis durch Abrechnungsbescheid; Zahlungsverjährung bei mehrfach geänderter Steuerfestsetzung

FG Köln, Urteil vom 02.05.2024 - Aktenzeichen 15 K 761/22

DRsp Nr. 2024/8489

Entscheid der Finanzbehörde über Streitigkeiten betreffend die Verwirklichung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis durch Abrechnungsbescheid; Zahlungsverjährung bei mehrfach geänderter Steuerfestsetzung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

AO § 37; AO § 218 Abs. 1; AO § 218 Abs. 2;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten im Rahmen eines Abrechnungsbescheids zur Einkommensteuer 2004 sowie einer (durch Urteil) geänderten Einkommensteuerfestsetzung 2004 im Wesentlichen über die Frage, ob Zahlungsverjährung eingetreten ist und/oder ob ein geänderter Einkommensteuerbescheid 2004 (noch) ergehen durfte.

1. 2. 3.