1. Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Öhringen vom 16.10.2009 wird mit der Maßgabe
zurückgewiesen,
dass sich die Bestimmung des Berechtigten auf die Zeit ab 01.08.2009 bezieht.
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsgegner.
3. Der Verfahrenswert für den ersten Rechtszug wird in Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts Öhringen vom 16.10.2009 auf 300 € festgesetzt.
Beschwerdewert: 300 €
Die zulässige Beschwerde des Antragsgegners hat in der Sache keinen Erfolg.
Nach Art.
Das Verfahren betrifft die Berechtigung zum Bezug des Kindergeldes für die minderjährigen Kinder N., S. und B., die sich im gemeinsamen Haushalt ihrer Eltern, der Antragstellerin und des Antragsgegners, aufhalten.
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